Als Bezieher von Arbeitslosengeld II bzw. Sozialgeld sind Sie berechtigt eine Sozialcard zu erhalten. Wenn Sie eine Sozialcard möchten, können Sie diese unter Vorlage Ihres ALG II-Bewilligungsbescheides bzw. Ihrer Einkommensnachweise nach persönlicher Vorsprache bei diesen Stellen beantragen. Die
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